Das Presbyterium beschließt, ein Umweltmanagementsystem in der Kirchengemeinde einzuführen.
Es benennt eine/n Umweltmanagementbeauftragte/n.
Der/ die Umweltmanagementbeauftragte gründet mit interessierten Gemeindegliedern das Umweltteam. Sie sind die Promotoren des Prozesses.
Unter Beteiligung der Gemeinde, in Zusammenarbeit mit dem Presbyterium werden allgemeine Umweltleitlinien formuliert. Sie beschreiben die generellen Umweltschutzziele der Kirchengemeinde.
Eine Umweltbestandsaufnahme wird durchgeführt. Besondere Beachtung finden die Bereiche elektrische Energie, Heizung, Wasser, Gebäude, Beschaffung und Entsorgung sowie Außenanlagen.
Die Bestandsaufnahme deckt Stärken und Schwächen auf. Sie ist Grundlage für die Entwicklung des Umweltprogramms der Kirchengemeinde. In ihm werden Ziele, Maßnahmen und Abläufe festgehalten, die für eine kontinuierliche Verbesserung des Umweltschutzes notwendig sind und zukünftig umgesetzt werden sollen.
Es schließt sich der Aufbau eines einfachen Umweltmanagementsystems an. Darin werden die Verantwortlichkeiten für die Durchführung der geplanten Maßnahmen, regelmäßige Erfolgskontrollen und die systematische Weiterentwicklung des Umweltschutzes geregelt.
Nach einer Erprobungszeit werden erneut die wichtigsten Daten und Ergebnisse zusammengetragen, bewertet und gegebenenfalls neue Umweltschutzmaßnahmen eingeleitet bzw. alte Maßnahmen den neuen Gegebenheiten angepasst.
Die Kirchengemeinde erstellt schließlich einen öffentlichen Rechenschaftsbericht über die Einführung ihres Umweltmanagementsystems (Umwelterklärung). Mit dieser Umwelterklärung wird gegenüber der Gemeinde und der Öffentlichkeit transparent, was bereits durch das Umweltmanagement der Kirchengemeinde erreicht werden konnte.
Nach erfolgreicher Einführung besteht für die Kirchengemeinde die Möglichkeit, sich durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in nach der europäischen Umwelt-Audit-Verordnung (EMAS III, Novelle 2017/2019) zertifizieren zu lassen.
Hiernach schließt sich ein neuer Managementzyklus an.
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